Nach einer Serie von Kündigungen hatte die CGSP-Gewerkschaft im März der Direktion Willkür vorgeworfen und das Unternehmen zwei Tage lang bestreikt.
Ab jetzt gilt deswegen eine Standardprozedur, sollte ein Angestellter seine Vertragsbedingungen nicht beachten. Dabei wird ein Bericht erstellt, der vom Arbeitnehmer gegengezeichnet werden muss. Nur dieser Bericht darf von der Verwaltung zur Beurteilung der Kündigung herangezogen werden. So sollen Mitarbeiter frühzeitig über Fehler informiert und gegen Vertragsbruch geschützt werden.
b/ake