Die wallonische Regionalregierung hat heute endgültig eine entsprechende Änderung des Raumordnungsplans gebilligt und damit die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Pipeline wird die Wallonie über eine Distanz von 40 Kilometern durchqueren und dabei ab der deutschen Grenze durch die Gemeinden Raeren, Lontzen, Welkenraedt und Bleyberg verlaufen. Die betroffenen Gemeinden und Instanzen hatten im Vorfeld ein günstiges Gutachten abgegeben. Im Maße des Möglichen soll der Verlauf der Pipeline Wohnzonen vermeiden.
b/pma