Defourny hatte das Urteil des zuständigen Handelsgerichtes angefochten und die Aufhebung der Entscheidung verlangt. Nach Ansicht von Defourny sei sein Unternehmen DDF1 zum Zeitpunkt des Urteils des Handelsgerichtes Ende Oktober letzten Jahres nicht zahlungsunfähig gewesen. Dabei hatte er unter anderem argumentiert, das sein Unternehmen nicht die Zahlung des Startgelds übernehmen musste, der dem Formel-1-Zirkus vorab entrichtet werden muss. Der Lütticher Appellationshof widersprach jedoch dieser Darstellung. Unter Berücksichtigung dieser noch offenen Rechnung sei Defournys Firma also durchaus bankrott gewesen.
Lütticher Appellationshof bestätigt Konkursentscheidung gegen Defourny
Der Lütticher Appellationshof hat gestern die Konkursentscheidung gegen das Unternehmen des früheren Promotors des Formel-1-Grand Prix' von Spa Francorchmaps, Didier Defourny, bestätigt.