Wie der WDR berichtet, hatte seine angestellte Hausmeisterin dem Paar eine Wohnungsbesichtigung verweigert und dies mit dessen Hautfarbe begründet. Das Oberlandesgericht Köln entschied nun, dass ihr Arbeitgeber, der Immobilienverwalter, gut 5.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Das Paar sei in seiner Menschenwürde und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Ein anderslautendes Urteil des Landgerichtes Aachen wurde mit dem Richterspruch aus Köln aufgehoben.
wdr/mh