Der Bruder des Sexualstraftäters bringe diesen im Kofferaum des Wagens aus dem Haus. Manchmal führen auch zwei Autos los. Der Anwalt der Familie kündigte auch an, gegen die Überwachung zu klagen. Schlagzeilen hatte der Fall auch gemacht, weil der deutsche Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass eine Sicherheitsverwahrung nach der Haftentlassung nicht möglich sei, obwohl Gutachter den Mann weiter für gefährlich halten. Der Mann will jetzt nach Aachen ziehen.
az/fs