Ein Anwalt forderte im Auftrag der Familie des nach wie vor als gefährlich geltenden Verbrechers, die Observation einzustellen. Darüber hinaus soll der zuständige Landrat die täglich vor dem Wohnhaus stattfindenden Demonstrationen verbieten. Der Anwalt sagte, sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden, sehe er sich zur Klage gezwungen. Seit seiner Haftentlassung wohnt Karl D. bei seinem Bruder in Randerath. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof entschieden, den Mann trotz negativer Gutachten in Freiheit zu belassen und keine Sicherheitsverwahrung anzuordnen.
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