Um den Zugang zu dem Werk zu kontrollieren, hatten die Gewerkschaften eine Mauer aus Bierkästen errichtet. Die Produktion wurde zurückgefahren, steht aber nicht vollständig still. Sowohl das Gericht Erster Instanz als auch das Berufungsgericht in Lüttich haben Gewerkschaftsangaben zufolge den Antrag der Konzernleitung abgelehnt, die Blockade durch einen Gerichtsvollzieher beenden zu lassen.
pma/belga