Der junge Mann gab gegenüber dem Zugbegleiter falsche Personalien an. Als die Bundespolizei zur Überprüfung hinzugebeten wurde, räumte der Alsdorfer seine Lüge ein. Jetzt erwartet ihn eine strafrechtliche Verfolgung nicht nur wegen Schwarzfahrens, sondern auch wegen Betrugs.
Die Polizei prüft nun, ob der 16-Jährige für weitere ähnliche Vergehen verantwortlich ist. Denn es liegen mehrere Anzeigen von Personen vor, die nachweislich zu Unrecht des Schwarzfahrens beschuldigt wurden. Die Polizei weist darauf hin, dass schon eine falsche Namensnennung mit einem Bußgeld von bis zu tausend Euro geahndet werden kann.
mitt/rs