Die Eltern der Soldatin werfen dem früheren Kommandanten vor, dass ihre Tochter vorne auf dem Postenausguck des Schiffes bei schwerer See und 15 Grad Wassertemperatur keine Schwimmweste getragen hatte und ungesichert war. Das Verwaltungsgericht Aachen prüft jetzt, ob bei der Dienstausübung für die 18-Jährige aus Geilenkirchen auf dem Segelschulschiff der deutschen Marine eine besondere Lebensgefahr bestand. Die Verhandlung in Aachen ist am 22. Oktober geplant.
Die Offiziersanwärterin war während ihrer Nachtwache im September 2008 auf der Nordsee unter ungeklärten Umständen über Bord gegangen. Sie wurde zwei Wochen später tot geborgen. Die Eltern der Soldatin haben die Bundesrepublik Deutschland auf 40.000 Euro Entschädigung verklagt und erhoffen sich durch das Verfahren Klarheit über die Todesumstände.
dpa/ake