Muss ein ehemaliger FDP-Politiker aus Monschau seiner Stieftochter wegen sexuellen Missbrauchs Schmerzensgeld zahlen? Diese Frage soll am Mittwoch die Zivilkammer des Aachener Landgerichts beantworten. Der Mann sitzt zur Zeit seine Gefängnisstrafe ab. Das Aachener Landgericht hatte ihn im Juli 2011 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Für die Richter war klar, dass der Mann sich jahrelang an seiner zur Tatzeit minderjährigen Stieftochter vergangen hatte.
Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden und das Mädchen erwachsen. Die junge Frau fordert jetzt Schmerzensgeld von seinem Peiniger. Eine konkrete Summe wird nicht eingeklagt. Das Gericht soll über die Höhe entscheiden.
wdr/rs