Das hat die Kreispolizeibehörde Heinsberg angekündigt, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, den 59-Jährigen nicht in eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu schicken. Der Mann gilt auch nach dem Ende seiner letzten langen Haftstrafe immer noch als überaus gefährlich. Auch weigert er sich nach wie vor, sich einer freiwilligen Therapie zu unterziehen.
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