Er wurde für schuldig befunden, sich in 22 Fällen an Minderjährigen vergriffen zu haben. Der Kinderschänder hatte bereits zwei Mal in Haft gesessen und muss nun nach Verbüßung der erneuten Strafe in die Sicherheitsverwahrung. Das Gericht befand, dass der Mann für Kinder eine große Gefahr darstelle und nicht mehr in die Freiheit entlassen werden dürfe.
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