Er hatte sich damit nicht nur selbst in Gefahr begeben, sondern dadurch auch eine Ordnungswidrigkeit begangen. Der Beamte stellte den Mann und überprüfte seine Identität. Einen Ausweis führte er nicht mit.
Nachdem das Ergebnis feststand, klickten für den 37-Jährigen aus Grevenbroich die Handschellen. Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichtes Mönchengladbach. Das Gericht hatte ihn im Januar 2012 rechtskräftig wegen mehrerer schwerer Diebstahlsdelikte und Schwarzfahrens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Aufforderung zum Haftantritt war er nicht nachgekommen und untergetaucht.
Nun wurde ihm eine Ordnungswidrigkeit, die mit 35 Euro Verwarngeld geahndet wird, zum Verhängnis. Er wurde in die JVA Aachen gebracht.
mitt/rs