Die dazu erforderliche Ausbildung soll bei der Autonomen Hochschule angesiedelt werden. Hintergrund für das Vorhaben bildet das in der DG gültige Dienstrecht für das Lehrpersonal. Dieses schreibt allen Personalmitgliedern vor, die nicht über den erforderlichen Befähigungsnachweis verfügen, innerhalb von fünf Jahren eine Lehrbefähigung zu erwerben.
Schon heute besteht die Möglichkeit, in der DG den pädagogischen Befähigungsnachweis für das Unterrichten von technischen Kursen und Berufspraxis zu erlangen. Für das Erteilen allgemeinbildender Kurse wird indes seit jeher eine von universitären Einrichtungen vergebene Befähigung verlangt.
mitt. / rs