Ein Lütticher Gericht urteilte, dass der Kameramann den Unfall selbst verschuldet habe. Der Kameramann kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an.
Er hatte im Auftrag des Senders TF1 eine Patrouille der Lütticher Polizei mehrere Tage lang begleitet. Bei einem nächtlichen Einsatz war er von zwei Beamten versehentlich angeschossen worden. Der Kameramann hatte allerdings nicht die vorgeschriebene Sicherheitskleidung getragen. Die drei Vorgesetzten der Beamten waren als verantwortliche Leiter des Polizeieinsatzes angeklagt worden.
Der Kameramann ist seit dem Unfall arbeitsunfähig.
Angeschossener Kameramann geht in Berufung
Die fünf Lütticher Polizisten, die im Januar 2003 einen französischen Kameramann angeschossen und verletzt hatten, sind freigesprochen worden.