Sie waren als Beisitzer zu den flämischen Regionalwahlen am 7. Juni 2009 eingeteilt worden, waren aber entweder gar nicht oder zu spät erschienen. Ein 25-Jähriger gab die Verspätung zu, ein 37-Jähriger hatte sich im falschen Wahlbüro eingefunden und ein 44-jähriger Ingenieur legte am Tag nach den Wahlen ein ärztliches Attest vor. Dies akzeptierte der Richter nicht als ausreichende Entschuldigung.
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