Der Wirt hatte gegen unerwünschte Gäste die Faust erhoben. Ein Gast hatte nach einem Rauswurf um erneuten Einlass gebeten und sich dafür einen Hieb ins Gesicht eingehandelt. Ein weiteres Opfer hatte trotz Hausverbots die Kneipe des cholerischen Wirtes betreten. Der 39-Jährige ist bereits vorbestraft. Der Richter folgte nicht der Argumentation der Verteidigers, wonach sein Mandant in Notwehr gehandelt habe.
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