Der ehemalige KAB-Bundesvorsitzende soll nach Angaben eines Aachener Gerichtssprechers laut Strafbefehl 90 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen.
Das Amtsgericht Aachen hatte Strafbefehl wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften erlassen. Der frühere Spitzenfunktionär aus Alsdorf hatte im März 2014 seinen Rücktritt erklärt, als er erfuhr, dass Medien über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft berichten wollten.
Vor Jahren habe er pornografische Seiten im Internet besucht und sei auch auf Seiten mit Kindern gestoßen, hatte Hupfauer damals gesagt. Bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder weniger würde Hupfauer nicht als vorbestraft gelten.
dpa/rs