Das Lütticher Gericht urteilte, dass der Kameramann den Unfall selbst verschuldet habe. Der Kameramann hatte im Auftrag des Senders TF1 eine Patrouille der Lütticher Polizei mehrere Tage lang begleitet. Bei einem nächtlichen Einsatz hatte er nicht die vorgeschriebene Sicherheitskleidung getragen und war deshalb von zwei Beamten versehentlich angeschossen worden. Die drei Vorgesetzten dieser Beamten waren als verantwortliche Leiter des Polizeieinsatzes angeklagt worden. Der Kameramann ist seit dem Unfall arbeitsunfähig.
Freispruch für fünf Lütticher Polizisten
Die fünf Lütticher Polizisten, die im Januar 2003 einen französischen Kameramann angeschossen und verletzt hatten, sind freigesprochen worden.