In der Deutschsprachigen Gemeinschaft droht rund einhundert Bürgern, die am Wahlsonntag ihrer staatsbürgerlichen Pflicht als Beisitzer nicht nachgekommen waren, jetzt Ärger mit der Justiz.
Der Prokurator des Königs, Andrea Tilgenkamp, ließ am Dienstag mitteilen, dass eine unbegründete Abwesenheit als Beisitzer im Wahlbüro mit einer Geldbuße von 300 Euro belegt werden soll.
Im Weigerungsfall müssten die Betroffenen mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen, zitiert die Nachrichtenagentur Belga die Chefin der Eupener Staatsanwaltschaft.
belga/rkr