Die Ermittler nahmen den 64-jährigen Ex-Ehemann nach seiner Rückkehr von einem Frankreich-Aufenthalt unter dringendem Tatverdacht fest. Der Mann hatte sich freiwillig den Behörden gestellt und erklärt, er habe sich zur Tatzeit im französischen Ferienhaus seines Bruders aufgehalten. Das Gericht entschied heute, den Verdächtigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Bis zu einer richterlichen Entscheidung darüber kann der 64-Jährige nicht entlassen werden.
belga/rs