Die Neuerungen, die es zum 1. Juli gibt, hat noch die letzte Föderalregierung in die Wege geleitet. So werden ab dem 1. Juli Arbeitnehmer, Selbstständige und Angestellte von Behörden bei der Familienzulage gleich behandelt. Dadurch erhalten Selbstständige in manchen Fällen ein höheres Kindergeld.
An der Höhe der allgemeinen Kinderzulagen ändert sich nichts. Es bleibt vorerst beispielsweise bei den rund 90 Euro für das erste Kind, 163 Euro für das zweite, ... Außerdem hat die Föderalregierung den Verwaltungsaufwand verschlankt, indem sie die Kindergeldkassen, die weiterhin für die Auszahlung zuständig sind, von 44 auf 15 reduziert hat.
Verwaltet wird die Zulage ab Dienstag von der neuen Föderalen Agentur für Kindergeld. Das ist die Behörde, die die DG mit den beiden anderen Gemeinschaften finanzieren muss und die für die Übergangszeit bis 2020 existiert. Spätestens dann muss auch die DG das Kindergeld selbst verwalten. Bis dahin sollte spätestens ein neues Konzept zur Familienzulage in der DG vorliegen.
In den letzten beiden Jahren hat sich eine Arbeitsgruppe zu dem Thema Gedanken gemacht. Eine Idee wäre zum Beispiel, dass man das Kindergeld für alle Kinder auf je 145 Euro gleich hoch ansetzt und erst ab dem dritten Kind zu diesem Betrag noch einen Zuschlag drauf sattelt. Eine andere Idee wäre, die Finanzmittel für das Kindergeld in die Kinderbetreuung zu investieren. Darüber wolle die DG-Regierung in den nächsten Jahren mit Interessenverbänden und Eltern diskutieren, nichts sei bislang in Stein gemeißelt, sagte der neue Familienminister Antonios Antoniadis dem BRF.
Beim Kindergeld geht es um Finanzmittel in Millionenhöhe. Die Einnahmen bestehen aus der Dotation des Föderalstaats. Der Finanzschlüssel zur Kinderzulage orientiert sich an der Zahl der Kinder bis 18 Jahren, die in der DG leben. Wenn man die zu Grunde legt, müssten etwa 42 Millionen Euro aus der Föderalkasse in die DG fließen. Tatsächlich werden hier aber nur 35 Millionen Euro an Zulagen ausgezahlt. Das hat zwei Gründe: Zum einen gibt es durch die Grenzpendler viele, die Kindergeld aus Deutschland und Luxemburg beziehen. Dafür muss Belgien nicht noch mal zahlen. Zum anderen ist der Anteil von sozialen Härtefällen in der DG niedriger als im Landesschnitt.
In der Übergangszeit von zehn Jahren wird die DG nur diese 35 Millionen erhalten, muss davon aber auch die Verwaltungskosten bestreiten. Erst nach zehn Jahren wird der Betrag im Laufe von weiteren zehn Jahren aufgestockt - bis eben zu dem Betrag, der der DG aufgrund des Verteilerschlüssels für die Gemeinschaften zusteht.
Eltern müssen im Grunde nicht damit rechnen, weniger Geld zu bekommen. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Kinderzulage, der in der Verfassung verankert ist. Man kann das Geld also nicht für etwas anderes verwenden. Für die Familien, die jetzt schon Kindergeld erhalten, gilt zudem der Vertrauensschutz. Wenn heute ein Kind geboren wird, hat es normalerweise bis zu seinem 18. Lebensjahr Anspruch auf das Kindergeld, das ihm heute versprochen wird. Ändert die Politik die Regeln, dann gelten die normalerweise nur für die Kinder, die nach der Regeländerung geboren werden.
"Bei Reformen sieht man immer Übergangsregelungen vor", sagt Michael Fryns, der Experte im DG-Ministerium für die Familienzulagen im BRF. "Man kann auch vorsehen, dass alle sofort in das neue System wechseln. Wenn das für manche Eltern einen finanziellen Verlust bedeutet, können sie dagegen klagen. Im Prinzip laufen bei Reformen für eine Übergangszeit mehrere Systeme parallel", so Fryns.
Die Politik ist also angehalten, möglichst selten die Familienzulagen zu reformieren. Denn je mehr Systeme parallel existieren, desto teurer wird der Verwaltungsaufwand.
Wenn sich die Politik verrechnet und plötzlich das Geld knapp wird, muss aus dem allgemeinen DG-Haushalt quersubventioniert werden. Der Rechtsanspruch auf das Kindergeld ist der große Unterschied zu anderen Subventionen, die die DG-Regierung nach Gutdünken erhöhen oder senken kann. Diese Gefahr sieht Fryns jedoch nicht. Er verweist auf den oben angesprochenen Finanzierungsschlüssel, der für die DG in Zukunft eher mehr als weniger Mittel garantiert.
Bild: Ministerium der DG