Der 40-Jährige habe sich eines schwerwiegenden Dienstvergehens schuldig gemacht, teilte das Verwaltungsgericht Trier heute mit. Strafgefangenen sei aus Sicherheitsgründen der Besitz von Handys ausdrücklich verboten. Die Anstaltsleitung müsse Telefonate überwachen können, um Ausbruchsvorbereitungen oder andere kriminelle Aktivitäten vermeiden zu können.
lrs/rs