Es hatte Hinweise gegeben, dass ein Wahlhelfer Stimmzettel gefälscht hatte. Gegen den Beschuldigten ließ sich der Verdacht aber nicht erhärten. Die Kreisverwaltung prüft unabhängig von der Staatsanwaltschaft, ob das Wahlrecht verletzt wurde.
swr/mh
Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung bei der Kommunalwahl in Bleialf eingestellt.
Es hatte Hinweise gegeben, dass ein Wahlhelfer Stimmzettel gefälscht hatte. Gegen den Beschuldigten ließ sich der Verdacht aber nicht erhärten. Die Kreisverwaltung prüft unabhängig von der Staatsanwaltschaft, ob das Wahlrecht verletzt wurde.
swr/mh