Dadurch erhielten einige Tagesmütter und -väter bei gleicher Leistung 4,60 Euro pro Stunde und Kind. Dies sei ein viel niedrigerer Stundenlohn als anderenorts in Nordrhein-Westfalen, hieß es heute beim Verhandlungsauftakt.
Die Klägerinnen möchten eine Erhöhung der Leistungen erreichen. Nach Angaben der Kläger-Anwältin gibt es in Nordrhein-Westfalen keine landeseinheitliche Regelung bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Jede Kommune lege den Satz selbst fest. Ein Urteil wird noch am Dienstag erwartet.
dpa/rs