Vor dem Gericht Erster Instanz wurde das Urteil erneut vertagt - auf den 1. September.
Es geht um die Frage, ob die Autonome Gemeinderegie als Trägerin des Zentrums "Triangel" Mehrwertsteuer abführen muss, wenn sie externen Veranstaltern Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. In Erwartung des Urteils hat die AGR bislang eine Summe in Höhe von fast 150.000 Euro zurückgestellt.
mitt/sp