Polizeibeamte haben zwei Möglichkeiten, sich auszuweisen: den Dienstausweis und die Armbinde.
Der Dienstausweis ist das universelle Mittel eines Polizisten, sich auszuweisen, und muss auf Anfrage vorgezeigt werden.
In besonderen Fällen (wenn Polizeibeamte in Zivilkleidung eingreifen, wenn das Risiko besteht, dass Waffen zum Einsatz kommen) sind Polizeibeamte auch an einer Armbinde zu identifizieren. Die Armbinde befreit den Polizeibeamten jedoch nicht davon, seinen Dienstausweis vorzuzeigen.
In letzter Zeit ist es vermehrt zu Auftritten von "falschen" Polizeibeamten gekommen, meldet die Polizeizone Weser-Göhl.
mitt/km - Bild: Polizeizone Weser-Göhl
Cool, jetzt haben Verbrecher eine genaue Vorlage, die sie zur Fälschung verwenden können!