Dem Mann wurden außerdem für die Dauer von zehn Jahren die bürgerlichen Rechte aberkannt. An die Familie seines Opfers muss er Schmerzensgeld in Höhe von 4500 Euro zahlen. Zum Zeitpunkt der Taten war das teilweise gelähmte Mädchen 12 Jahre alt. Die Richter machten dem Täter Gewissenlosigkeit, Uneinsichtigkeit und fehlende Empathie zum Vorwurf.
belga/rs