In Aachen war der 59-Jährige wegen Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Geschäftsführer hatte unter anderem drei teure Sportwagen auf Kosten des Roten Kreuzes geleast.
wdr/dpa/alk
Das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Roten Kreuzes in Aachen ist rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof hat den Berufungs-Antrag des Angeklagten abgewiesen.
In Aachen war der 59-Jährige wegen Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Geschäftsführer hatte unter anderem drei teure Sportwagen auf Kosten des Roten Kreuzes geleast.
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