Eine Haftstrafe müssen sie zwar zunächst nicht antreten, allerdings wurden sie verurteilt, dem Opfer 2.400 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die 38 und 34 Jahre alten Rausschmeißer hatten einen volltrunkenen Gast die Treppe hinuntergeworfen, ihn in den Keller gezerrt und dort verprügelt. Bei dem Opfer handelte es sich um einen Polizisten in Zivil, der seine Freizeit in der Disko verbrachte. Der Geschäftsführer des Etablissements kündigte den angestellten Schlägern fristlos.
b/rs