Das Landesgericht in Wiener Neustadt sprach den Aufsichtsbeamten sowie zwei Geschäftsführerinnen wegen der 'fahrlässigen Gemeingefährdung' für schuldig und verurteilte sie zu 15 Monaten Haft auf Bewährung. Der Bootsführer und der Betriebsleiter wurden freigesprochen.
Am Pfingssonntag 2004 war in der berühmten Seegrotte von Hinterbrühl ein Boot mit 28 Menschen an Bord umgeschlagen. Die Insassen wurden unter dem so genannten Trimaran eingeschlossen. Bei dem Unglück waren neben der 63jährigen Frau aus Raeren 4 deutsche Touristen ertrunken. Gutachterwaren während des Verfahrens zu dem Schluss gekommen, dass die Bauweise des Bootes nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe. Es sei mehrfach umgebaut worden. Überlebende Zeugen hatten während des Verfahrens ausgesagt, dass der Trimaran am Unglückstag schon beim Einsteigen starke Schlagseite gehabt habe.
2 Jahre nach dem tragischen Unfalltod einer Raerenerin in Österreich: Freiheitsstrafen im Prozess um Bootsunglück
Gut 2 Jahre nach dem tragischen Bootsunglück, bei dem in Niederösterreich unter anderem eine Frau aus Raeren ertrunken war, hat ein österreichisches Gericht sein Urteil gesprochen.