Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor einem Jahr mit stark erhöhter Geschwindigkeit auf einer Bundesstraße unterwegs war. Er hatte eine 17-jährige Schülerin angefahren, die bei dem Unfall starb.
swr/rs
Das Landgericht Trier hat einen 39-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor einem Jahr mit stark erhöhter Geschwindigkeit auf einer Bundesstraße unterwegs war. Er hatte eine 17-jährige Schülerin angefahren, die bei dem Unfall starb.
swr/rs