Das Ermittlungsverfahren war auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Lüttich eröffnet worden. Zugrunde lag ein Entscheid des Arbeitsgerichtshofes, in dem der Verdacht formuliert war, dass Evers mehrere Jahre lang im Rahmen seines politischen Amts eine von der öffentlichen Hand bezahlte Sekretärin für seine private-berufliche Tätigkeit eingesetzt habe. Die durch die föderale Kriminalpolizei geführten Ermittlungen ergaben jedoch keine Hinweise auf strafbare Handlung. In einer Pressemitteilung schreibt der Prokurator des Königs, Rolf Lennertz, die Einstellung des Verfahrens gründe auch darauf, dass im Parlament der DG beschlossen worden sei, dem Präsidenten eine persönliche Sekretariatskraft zur Verfügung zu stellen. An deren Betätigungsfeld habe das PDG keinerlei Vorgaben geknüpft.
mit. rolf lennertz/rs