Wahlplakate beschmieren ist strafbar. Wenn man Plakate beschädigt, muss man laut Polizei mit einem Protokoll wegen Sachbeschädigung rechnen. Dann ist es an der Staatsanwaltschaft, das Strafmaß festzulegen - was von Umfang und Schweregrad der Tat abhängt. Meistens läuft es auf eine Geldstrafe hinaus.
Generell kann man sagen, dass es nur sehr selten überhaupt zur Anzeige kommt. Polizeikommissar Christian Paquet aus St.Vith zum Beispiel sieht die Schmierereien in den meisten Fällen eher gelassen. Wichtig ist für ihn die Absicht hinter der Tat - wenn sie politisch motiviert ist, dann kann es schnell Ärger geben, aber wenn er Jugendliche auf frischer Tat ertappt, bleibt es meistens bei einer mündlichen Verwarnung.
Laut Informationen der Staatsanwaltschaft Eupen gibt es seit Beginn des Wahlkampfs erst eine Anzeige wegen Sachbeschädigung an Wahlplakaten. Das ist das Protokoll, das am Wochenende in Kelmis erstellt wurde, nachdem ein Betrunkener ca. 30 Wahlplakate abgerissen hatte.
Parteien im Unrecht
Thema sind auch immer wieder die Plakate, die von den Parteien selbst falsch aufgehängt werden. Grundsätzlich sind bei uns zwei Regelungen zu beachten: das Dekret der wallonischen Region über die Gemeindestraßen und die Polizeiverordnungen der Gemeinden selbst.
In diesem Jahr hat es laut Polizei vor allem im Zusammenhang mit dem Dekret der WR einigen Ärger gegeben. Das Dekret von Regionalminister Carlo Di Antonio (CDH) über die Gemeindestraßen wurde erst vor gut drei Monaten verabschiedet und war anscheinend einigen Parteien nicht in allen Einzelheiten bekannt.
Das neue Dekret untersagt grundsätzlich, Wahlplakate entlang der Nationalstraßen aufzustellen. Viele Plakate stellen ein Sicherheitsrisiko dar, wenn sie zum Beispiel von Straßenschildern ablenken oder sich jemand daran verletzten könnte.
Die zuständige Straßenaufsichtsbehörde schätzt, dass sie dieses Jahr in der DG schon über 200 Plakate unterschiedlicher Parteien entfernen musste. Die entfernten Plakate konnten die Parteien sich nach Aussagen der Polizei einfach wieder abholen.
Kommt es zu einer Anzeige, müssen die Verantwortlichen mit Strafen zwischen 50 und 1000 Euro pro Plakat rechnen. Bisher hat es hier aber auch noch keine Anzeige gegeben. Grund dafür ist laut Polizei, dass die Gesetzgebung noch so frisch ist und viele Parteien nach eigenen Aussagen nicht darüber Bescheid wussten.
Polizeiverordnungen der Gemeinden
Auch die Gemeinden stellen Regeln Die Polizeiverordnung von St. Vith sagt, dass das Anbringen von Wahlplakaten nur an den Flächen erlaubt ist, die von der Gemeindeverwaltung dafür aufgestellt wurden. Sie verbietet ausdrücklich, Wahlwerbung auf öffentlichem Eigentum anzubringen. Dazu gehören auch Straßenlaternen und Bäume am Wegrand. Außerdem sind die Parteien verpflichtet, ihre Plakate spätestens eine Woche nach der Wahl abzunehmen. Verstöße gegen diese Bestimmungen kosten in St. Vith 50 bis 100 Euro.
In den anderen Gemeinden gelten ähnliche Bestimmungen, allerdings erlauben manche den Parteien, Plakate auf Holz- oder Pappschildern an Straßenlaternen und Bäumen aufzuhängen, solange sie keine Verkehrsschilder verdecken.
Bemerkenswert ist hier vielleicht, dass der Gemeinderat von Büllingen seine Polizeiverordnung Anfang des Monats geändert hat. Die neue Verordnung erlaubt es politischen Gruppierungen nun, Wahlplakate entlang von Gemeindewegen auf Gemeindeeigentum aufzustellen. Bürgermeister Friedhelm Wirtz, der auf der freien Bürgerliste ProDG für die Wahl kandidiert, erklärte, mit der neuen Verordnung würde man lediglich eine Praxis legitimieren, die in der Gemeinde seit Jahrzehnten üblich war und an der die Bevölkerung bisher auch kaum Anstoß genommen habe.
Foto: BRF
Wer als Bürger zu schätzen weiß, dass er das Recht hat seine Wahlstimme abzugeben, weiß auch genau wo er seine Punkte am Sonntag färbt.
Wahlplakate sind aus meiner Sicht völlig unnötig und pure Geldverschwendung.
Die medialen Informationen reichen da vollkommen aus um mir meine Meinung zu bilden.
Wer als Politiker(in) an Profil in der Öffentlichkeit gewinnen will, wird an seiner/ihrer Vertrauenswürdigkeit und an korrekten Leistungen gemessen werden.
LETZTERE MÜSSEN AUCH WIRKLICH DEN BÜRGERN VON NUTZEN SEIN!