Bei NMC in Eynatten hat es in der Nacht zum Dienstag gebrannt. Nach Angaben der Polizei brach das Feuer gegen 2.00 Uhr aus. Eine Lagerhalle brannte nieder. Verletzt wurde niemand.
Wegen der Freisetzung giftiger Stoffe wurden die Anwohner in einem Umkreis von hundert Metern Luftlinie über Lautsprecher aufgefordert, die Fenster geschlossen zu halten. Erste Luftmessungen ergaben keine erhöhten toxischen Werte, daher wurde diese Maßnahme wieder aufgehoben.
"Das sind reine Vorsichtsmaßnahmen. Der Zivilschutz ist gegen 2.30 Uhr hier eingetroffen und hat die Luftmessungen vorgenommen und konnte direkt Entwarnung geben. Für die Bevölkerung in unmittelbarer Umgebung bestand keine Gefahr", erklärte Hubert Bosten, Geschäftsführer bei NMC. Das bestätigte auch Feuerwehrleutnant René Schoonbroodt.
Mehrere Feuerwehren waren unter Leitung des Eupener Feuerwehrkommandanten Claudy Marchal die ganze Nacht im Einsatz, neben den Feuerwehrleuten aus Eupen waren auch Kollegen aus Kelmis, Lontzen, Welkenraedt, Montzen, Wahlheim und Sief vor Ort. Insgesamt waren bei dem Einsatz mehr als 120 Einsatzkräfte in Eynatten.
Hubert Bosten bedankte sich im BRF-Gespräch für die schnelle, grenzüberschreitende Hilfe: "Das ist ganz wichtig für uns, dass wir in solchen Fällen volle Unterstützung bekommen." Die Feuerwehren hatten den Brand schnell unter Kontrolle, so dass die Flammen nicht auf die angrenzenden Werkshallen übergreifen konnten. Bei NMC in Eynatten wird unter anderem Isolations- und Verpackungsmaterial hergestellt.
In der Halle wurde der leicht entzündliche Kunststoff Polyethilen gelagert. Aufgrund der starken Rauchentwicklung kam auch der Zivilschutz aus Crisnée zum Einsatz. Gemeinsam mit den Kollegen aus Aachen werden noch den ganzen Tag Luftuntersuchungen durchgeführt. Trotz des unangenehmen Brandgeruchs bestand keine Gesundheitsgefahr.
Der Generaldirektor von NMC, Hubert Bosten, beziffert den Schaden auf rund 2,5 Millionen Euro. Die Produktion bei NMC Eynatten geht trotz des Brandes wie gewohnt weiter. Auch wird es nach ersten Einschätzungen der Direktion keine technische Arbeitslosigkeit geben. Zur Brandursache ist noch nichts bekannt.
Im Jahr 2007 war die Lagerhalle 10 nahezu ganz abgebrannt. Die Halle war neu und es war ein Schaden von mehr als vier Millionen Euro entstanden.
mitt/jp/sd - Fotos: BRF
DIESER GROSSBRAND IST SICHER SEHR BEDAUERLICH
ABER WAR ES NÖTIG DASS DIE FEUERWEHREN AUS SIEF UND WALHEIM
UM DREI UHR NACHTS MIT LAUTEM MARTINSHORN DURCH EYNATTEN KAMEN
UND SO VIELE PERSONEN AUS DEM SCHLAF GERISSEN HABEN UND ERSCHRECKTEN?
Ich sehe den Kommentar mal als schwarzen Humor Ihrerseits. Wenn dem nicht so war, sollen die Feuerwehrleute, die schlimmeres verhindert haben, etwa auf Ihre Nachtruhe Rücksicht nehmen? Sonst keine Probleme?
Schönen Tag noch.
Herr Mauel,
Sie haben völlig recht. Was fällt diesem Feuer auch ein nachts auszubrechen?! Diese Feuer heutzutage....einfach respektlos.
Blaulicht hätte vielleicht auch gereicht? Ist bei Nacht UND entsprechend wenig Verkehr m.E. 100% ausreichend für die Sicherheit. Oder?
P.S.: Geht mich in besagtem Fall zwar nichts an, aber vielleicht wollte Herr Mauel das zum Ausdruck bringen?
Was sollen die blöden Kommentare? Alfred Mauel hat recht, aber andere Länder, andere Sitten. In Belgien ist es üblig, dass nach 22 Uhr nur mit Blaulicht gefahren und nur im äussersten Notfall das Martinshorn kurz eingeschaltet wird.
@ Frank Bosch: Mit den blöden Kommentaren, war natürlich nicht ihrer gemeint. Als ich meinen heute morgen geschrieben habe, war ihrer noch nicht freigeschaltet.
GENAU WIE DIE KOMMENTARE VON HERRN LASCHET UND HERRN BOSCH WAR MEINE AUSSAGE AUCH
GEMEINT;BLAULICHT HÄTTE AUCH GEREICHT
In Deutschland ist es so, das Sonder- und Wegerechte nur dann genutzt werden dürfen, wenn Blaulicht UND Martinshorn an sind. Theoretisch muss also ein Einsatzfahrzeug, dass auf einer Alarmfahrt ist, beides eingeschaltet haben. Dies ist im §35 sowie §38 ("Wegerecht") der Straßenverkehrsordnug festgelegt.
Manchmal wird auch in Deutschland auf eigenes Risiko des Fahrers (!) nachts teilweise auf das Horn verzichtet, und nur an Kreuzungen und Einmündungen oder vor unübersichtlichen Kurven angemacht. Rechtlich ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges bei einem Unfall jedoch Schuld, wenn er ohne Horn fährt!
Und bei einem Aushilfe-Einsatz in "fremdem Gebiet" würde ich wohl auch nicht ohne diese rechtliche Absicherung fahren wollen…
Ach, und DANKE dass auch ich auf diese grenzübergreifende Hilfe zählen kann, auch wenn ich hoffe sie nie zu benötigen! Gerne auch mit Sirene…
Ah, sehr schön. Das ist doch mal eine fundierte Erklärung !
Vielen Dank !