9 Kommentare

  1. DIESER GROSSBRAND IST SICHER SEHR BEDAUERLICH
    ABER WAR ES NÖTIG DASS DIE FEUERWEHREN AUS SIEF UND WALHEIM
    UM DREI UHR NACHTS MIT LAUTEM MARTINSHORN DURCH EYNATTEN KAMEN
    UND SO VIELE PERSONEN AUS DEM SCHLAF GERISSEN HABEN UND ERSCHRECKTEN?

  2. Ich sehe den Kommentar mal als schwarzen Humor Ihrerseits. Wenn dem nicht so war, sollen die Feuerwehrleute, die schlimmeres verhindert haben, etwa auf Ihre Nachtruhe Rücksicht nehmen? Sonst keine Probleme?

    Schönen Tag noch.

  3. Herr Mauel,

    Sie haben völlig recht. Was fällt diesem Feuer auch ein nachts auszubrechen?! Diese Feuer heutzutage....einfach respektlos.

  4. Blaulicht hätte vielleicht auch gereicht? Ist bei Nacht UND entsprechend wenig Verkehr m.E. 100% ausreichend für die Sicherheit. Oder?
    P.S.: Geht mich in besagtem Fall zwar nichts an, aber vielleicht wollte Herr Mauel das zum Ausdruck bringen?

  5. Was sollen die blöden Kommentare? Alfred Mauel hat recht, aber andere Länder, andere Sitten. In Belgien ist es üblig, dass nach 22 Uhr nur mit Blaulicht gefahren und nur im äussersten Notfall das Martinshorn kurz eingeschaltet wird.

  6. @ Frank Bosch: Mit den blöden Kommentaren, war natürlich nicht ihrer gemeint. Als ich meinen heute morgen geschrieben habe, war ihrer noch nicht freigeschaltet.

  7. GENAU WIE DIE KOMMENTARE VON HERRN LASCHET UND HERRN BOSCH WAR MEINE AUSSAGE AUCH
    GEMEINT;BLAULICHT HÄTTE AUCH GEREICHT

  8. In Deutschland ist es so, das Sonder- und Wegerechte nur dann genutzt werden dürfen, wenn Blaulicht UND Martinshorn an sind. Theoretisch muss also ein Einsatzfahrzeug, dass auf einer Alarmfahrt ist, beides eingeschaltet haben. Dies ist im §35 sowie §38 ("Wegerecht") der Straßenverkehrsordnug festgelegt.
    Manchmal wird auch in Deutschland auf eigenes Risiko des Fahrers (!) nachts teilweise auf das Horn verzichtet, und nur an Kreuzungen und Einmündungen oder vor unübersichtlichen Kurven angemacht. Rechtlich ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges bei einem Unfall jedoch Schuld, wenn er ohne Horn fährt!
    Und bei einem Aushilfe-Einsatz in "fremdem Gebiet" würde ich wohl auch nicht ohne diese rechtliche Absicherung fahren wollen…
    Ach, und DANKE dass auch ich auf diese grenzübergreifende Hilfe zählen kann, auch wenn ich hoffe sie nie zu benötigen! Gerne auch mit Sirene…