Ein junger Mann ist am Montag vom Eupener Strafgericht zu 200 Arbeitsstunden verurteilt worden. Der 21-Jährige hatte im April 2013 zwei Minderjährige gezwungen, für ihn 20 Euro am Geldautomaten abzuheben. Der wegen ähnlicher Taten bereits Vorbestrafte muss den Opfern Schadenersatz in Höhe von 520 Euro zahlen.
Da er im Besitz von Drogen war, wurde er dafür zu 150 Arbeitsstunden und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
belga/vk