Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es nur eine geringfügige Ähnlichkeit zwischen dem Markennamen Spa und SpagO gebe. Es sei zu erwarten, dass der Verbraucher den Unterschied erkenne.
b /rs
Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage des belgischen Mineralwasserherstellers Spa Monopole gegen die Einführung des deutschen Markennamens SpagO für alkoholische Getränke abgewiesen.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es nur eine geringfügige Ähnlichkeit zwischen dem Markennamen Spa und SpagO gebe. Es sei zu erwarten, dass der Verbraucher den Unterschied erkenne.
b /rs