Er soll vor zwei Jahren seine Ehefrau mit einem Hammer erschlagen haben. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gehen von heimtückischem Mord aus. Deshalb waren sie gegen das erste Urteil in Berufung gegangen. In dem Verfahren war der Mann wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
wdr/rs