Aus aktuellem Anlass möchten die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel den Verkehrsteilnehmern nochmals die Verhaltensweise auf der öffentlichen Straße während eines Radrennens in Erinnerung rufen.
Dem Rennen voraus fährt immer ein Fahrzeug der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene. Kurze Zeit später folgt das Eröffnungsfahrzeug - mit einer roten Fahne, dem Verkehrszeichen A51 (Gefahrenzeichen) und der Aufschrift "Course-Rennen" auf dem Dach.
Dies bedeutet für die Verkehrsteilnehmer: Das Fahrzeug sofort rechts anhalten und solange stehen bleiben, bis das Schlussfahrzeug - mit einer grünen Fahne versehen - vorbeigefahren ist. Erst dann darf die Fahrt fortgesetzt werden.
Außerdem ist es den Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt, ein Fahrradrennen zu schneiden, indem man z.B. eine Straße oder eine Kreuzung überquert. Diese Regelung gilt auch für Fußgänger.
An den Hauptkreuzungen wird die Polizei den Verkehr regeln. An kleineren Kreuzungen werden Streckenposten anwesend sein. Deren Anweisung ist unbedingt Folge zu leisten, wie die Polizei betont.
mitt/km - Archivbild: BRF