Das passiere zum Beispiel, wenn Deutsche in Belgien oder in den Niederlanden wohnten und zusätzlich in Deutschland Wahlunterlagen beantragen. Wer unerlaubt zwei Mal wählt, dem droht eine Geld- oder sogar Haftstrafe.
Würde eine solche Stimme über ein Mandat entscheiden, könnte die Europawahl sogar für ungültig erklärt werden.
wdr/fs