Der Expertenbericht zur Explosion in der Lütticher Rue Léopold wird wohl nicht angefochten werden. Die Lütticher Ratskammer wies eine Klage als nicht begründet zurück. Sachverständige hatten der zuständigen Behörde für Sicherheit und Hygiene vorgeworfen, ihre Arbeit nicht korrekt gemacht zu haben.
Weil einer der Sachverständigen aber vorher für die Behörde gearbeitet hatte, sei er nach ihrer Meinung nicht neutral gewesen sein. Die Behörde hatte daraufhin den Bericht angefochten. Gegen die Entscheidung der Ratskammer kann die Behörde aber noch in Berufung gehen.
Bei der Explosion in einem Wohnhaus in der Rue Léopold im Januar 2010 waren 14 Menschen ums Leben gekommen.
belga/vk - Archivbild: belga