Nach der Prüfung auf illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Ausländerrecht am vergangenen Wochenende wurden sieben Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwei Strafverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz eingeleitet. In einem Fall wird wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit ermittelt, weitere Verfahren seien noch möglich, hieß es.
lrs/pma