Nach Angaben liegen der Föderalen Polizei gilt dieser Schnitt auch für die anderen Landesteile. Unter den säumigen Bußgeldzahlern sind hauptsächlich zahlungsunfähige Bürger. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sieht man im allgemeinen bei geringen Summen von einer Eintreibung durch den Gerichtsvollzieher ab.
la meuse / sh