Die Wallonische Region tritt als Zivilkläger auf und hatte die Verschiebung beantragt. Dem 79-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mehr als 800 Singvögel gefangen und verkauft zu haben. Ermittler hatten in seiner Wohnung entsprechende Fangvorrichtungen gefunden. Durch die illegalen Geschäfte habe der Mann jährlich 11.000 Euro eingenommen. Die Wallonische Region fordert von dem Angeklagten einen Schadenersatz von 60.000 Euro.
le jour / okr