Im "Fall Wilden" legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs in Eupen, ist der Ansicht, dass die vorgeworfenen Straftaten zu schwerwiegend für eine Aussetzung des Urteilsspruchs sind. Auch fordert sie, den Vorwurf, dem Haus Ternell Schaden zugefügt zu haben, in seiner Gesamtheit zu prüfen, und nicht in den Einzelteilen.
Der frühere Direktor des Hauses Ternell, Theo Wilden, war vorige Woche vom Strafgericht zum Teil freigesprochen und zum Teil schuldig gesprochen worden. Den Schuldspruch setzte der Richter dabei aus. Das heißt, dass Wilden in erster Instanz zum Teil schuldig gesprochen wurde, aber straffrei blieb.
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