Internationale Abkommen, wie zum Beispiel über Amtshilfe im Bereich der Sozialen Sicherheit, über Entwicklungshilfe oder über die Beziehungen der EU mit einem anderen Staat - in diesem Fall die Mongolei - verwundern niemanden, der die DG-Politik näher verfolgt. Das ergibt sich aus der besonderen Form des belgischen Föderalismus. In diese Kategorie gehören auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie oder die Billigung eines Übereinkommens des Europarats.
Sie bieten im Gemeinschaftsparlament meist dem Vivant-Vertreter Balter die Möglichkeit, vergeblich die Aufforderung zu lancieren, durch Ablehnung international oder EU-weit ein Zeichen des Protests zu setzen.
Oder es erfolgt einhellige und bewusste Zustimmung. Dies war am Dienstag der Fall bei der Unterzeichnung des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der im Mai 2011 in Istanbul zustande kam. Diese Konvention bezeichnen Menschenrechtler als bahnbrechend, weil sie für die Unterzeichner rechtlich verbindlich ist.
Die innerbelgischen Abkommen über Justizhäuser und über Straf-und Sicherheitspolitik aber schaffen eine neue Realität: Die DG wird in diesen Bereichen mit am Tisch sitzen und kann auch selbst strafverfolgend auftreten, in bereits bestehenden Bereichen und den neuen, zusätzlichen, die sie über die 6. Staatsreform erhält. Im PDG wurde am Dienstagabend das entsprechende Dekret verabschiedet. Ministerpräsident Karl-Heinz Lambertz machte vor dem Parlament dazu seine Einschätzungen.
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