Der Kläger war 2001 während der Koalition aus CD&V und sp.a durch einen Parteifreund ersetzt worden. Das Gericht urteilte, dass der Vorgang nicht korrekt verlaufen sei. Seine Ersetzung sei offenbar Teil des Koalitionsabkommens gewesen, so der Kläger. Zusätzlich zu der Schadenersatzleistung muss die Gemeinde auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 110.000 Euro.
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