Nach der Verurteilung Boeres durch den Sondergerichtshof Amsterdam 1949 sei ein zweites Strafverfahren nicht zulässig, argumentierte die Verteidigung. Boere soll 1944 als Mitglied des SS-Killerkommandos "Feldmeijer" drei niederländische Zivilisten erschossen haben. Boere habe die vermeintlichen Widerstandskämpfer aus niedrigen Beweggründen heimtückisch getötet, hieß es in der heute verlesenen Anklage.
dpa/rs