Ein Geschwisterpaar aus Nordrhein-Westfalen darf seine Schulpflicht in der deutschsprachigen Gemeinschaft erfüllen. Das hat Verwaltungsgericht Aachen geurteilt.
In dem Fall geht es um eine Ausnahmegenehmigung für zwei Schwestern aus Eschweiler, die in Eupen zur Schule gehen. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Schulpflicht in einer deutschen Schule zu erfüllen sei.
Weil aber die Unterrichtssprache in Eupen Deutsch ist, haben die Richter die Ausnahmegenehmigung erteilt. Von Bedeutung sei auch die gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen, die Nordrhein-Westfalen und die Deutschsprachige Gemeinschaft 2009 unterzeichnet haben.
lnw/ok