Der 88-jährige Heinrich Boere soll als Mitglied eines SS-Killerkommandos 1944 drei niederländische Zivilisten erschossen haben. Ein Sondergerichtshof in Amsterdam hatte Boere vor 60 Jahren in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die später in lebenslange Haft umgewandelte Strafe hat er nie verbüßt. Trotz einer schweren Herzerkrankung hatte das Bundesverfassungsgericht den Prozess gegen ihn zugelassen. Die Verteidigung stellte zu Beginn des Verfahrens einen Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß.
dpa/rs